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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim für das Jahr 2023 vom 10.01.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt —  in Euro

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  10.914.697

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  10.909.026

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  5.671

2. im Finanzhaushalt —  in Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  224.428

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  1.588.062

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.869.640

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -2.281.578

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  2.057.150

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 4.000.000 Euro.

§ 5

Elternanteile an den Verpflegungskosten für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Mittagsverpflegung in den Grundschulen

Die Elternanteile an den Verpflegungskosten für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der Mittagesverpflegung werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundschulen Appenheim, Ockenheim und Schwabenheim: 3,90 Euro Euro/Mahlzeit

2.

Grundschule Gau-Algesheim (Ganztagsschule): 3,80 Euro pro Mahlzeit. Der Elternanteil für den Personenkreis, für den im jeweiligen Schuljahr ein Antrag auf Lernmittelfreiheit bewilligt wurde, jedoch kein Anspruch auf Bildung auf Bildung- und Teilhabeleistungen besteht, wird auf 3,40 Euro pro Mahlzeit festgesetzt.

§ 6

Gebühren Obdachlosenunterkunft

Der Gebührensatz für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in Ober-Hilbersheim, Hauptstraße 41, wird nach § 95 Abs. 2 der GemO in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft in Ober-Hilbersheim, Hauptstraße 41, vom 06. März 1997, pro Jahr auf 103,20 Euro pro m² Wohnfläche festgesetzt.

§ 7

Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBI. S. 415) in der derzeit gültigen Fassung erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 32,0 v. H. festgesetzt.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 S. 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000 Euro überschritten sind.

§ 9

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 24.137.797,77. Der Voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 beträgt 24.140.915,77 und zum 31.12.2023 24.146.586,77 Euro.

§ 10

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 20.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 11

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird in 7 Fällen zugelassen.

§ 12

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Leistungszahlungen an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

1.

für Leistungsstufen —  7.000 Euro.

2.

für Leistungsprämien und Leistungszulagen  — 7.000 Euro.

Die Leistungsprämien und Leistungszulagen nach § 18 TVöD belaufen sich auf voraussichtlich 56.000 Euro.

Gau-Algesheim, den 10.01.2023
Dienstsiegel, gez. Benno Neuhaus, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.12.2022 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 13. Januar 2023 bis einschließlich 23. Januar 2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim, Zimmer 228, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Auf die Bestimmungen des § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.