Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich die Gebühr für den Reisepass von bisher 60 Euro künftig auf 70 Euro. Ein Reisepass im Expressverfahren kostet 102 Euro.
Darüber hinaus wird es den Kinderreisepass nicht mehr geben. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendbar. Neuausstellungen, Verlängerungen oder Aktualisierungen der Kinderreisepässe sind ab 1. Januar 2024 nicht mehr möglich. Hierfür werden dann Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt. Wir weisen darauf hin, dass eine rechtzeitige Beantragung vor einer Reise zu beachten ist, da im Gegensatz zum bisherigen Kinderreisepass die Herstellung eine längere Zeit in Anspruch nimmt.