hier: | - Offenlage gem. § 3 (2) BauGB |
| | - Geltungsbereich |
Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Im Klopp“ gem. §13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einschließlich der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3(2), 4(2) beschlossen.
Am 28.09.2022 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Änderung der Verfahrenswahl und die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im 2-stufigen Regelverfahren gem. § 2 (1) BauGB, die Planannahme und die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach §§ 3(1), 4(1) und 3(2), 4(2) BauGB beschlossen. In der Zeit vom 01.12.2022 bis einschließlich 03.01.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung gem. § 3(1) BauGB durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt. Der Rat der Stadt hat am 29.11.2023 die Abwägung, die angepasste Planung sowie die Durchführung der Offenlage nach §§ 3 (2), 4 (2) BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
Gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB ist der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der zugehörigen Begründung, des Umweltberichts, des Abwägungsbeschlusses zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie des Inhalts dieser Bekanntmachung im Rahmen der Offenlage während der Veröffentlichungsfrist von
Freitag, 19.01.2024 bis einschließlich Dienstag, 20.02.2024
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Abwägungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen werden mit
| ausgelegt: | |
| - | Planzeichnung des Bebauungsplans |
| - | Begründung zum Bebauungsplan |
| - | Umweltbericht als gesonderter Teil der o.g. Begründung mit folgenden |
| Inhalten: | |
| • | Umweltrelevante Angaben zum Standort |
| • | Bedarf an Grund und Boden |
| • | Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen |
| • | Abgrenzung des Untersuchungsraumes |
| • | Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes von Naturraum und Relief, Fläche, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter |
| • | Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung |
| • | Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen |
| • | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Böden, Wasser, Luft /Klima |
| • | Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild |
| • | Auswirkungen der Planung auf Kultur- und Sachgüter sowie den Menschen und seine Gesundheit |
| • | Betroffenheit von Schutzgebieten |
| • | Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter |
| • | Artenschutzprüfung |
| • | Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen |
| • | Allgemeine Risiken für Gesundheit, Kulturgüter und Umwelt |
| Folgende umweltrelevanten Stellungnahmen sind bisher eingegangen und werden mit ausgelegt: | |
| - | SGD Regionalstelle Wasserwirtschaft, Bodenschutz (bauzeitliche Grundwasserhaltung, Niederschlags-/Brauchwassernutzung, Geothermienutzung, Bodenschutz) |
| - | Landesamt für Geologie und Bergbau (Geothermienutzung, Bergbau) |
| - | Untere Naturschutzbehörde (Vorkommen von und Umgang mit streng geschützten Tieren, Artenschutzprüfung als Bestandteil jedes Bauantrags) |
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Stadt Gau-Algesheim hat ein externes Planungsbüro mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragt. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Planungsbüro Daten von Einwender_innen auf Grundlage des § 3 BauGB unter Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung DSGVO und des Landesdatenschutzgesetzes LDSG verarbeitet.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder Bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.
| Dienststunden | |
| Mo-Fr | 08.00 - 12.00 Uhr |
| Mo-Di | 14.00 - 15.30 Uhr |
| Do | 14.00 - 18.00 Uhr |