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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bauanträge müssen ab sofort direkt beim Landkreis eingereicht werden

Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Einreichungswege für Bauanträge in den kreisangehörigen Gemeinden. Grundsätzlich müssen Bauanträge dann bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Untere Bauaufsicht

Konrad-Adenauer-Str. 34

55218 Ingelheim am Rhein

Ausnahmen betreffen Freistellungsverfahren gemäß § 67 der rheinland-pfälzischen Bauordnung (LBauO), die weiterhin bei den jeweiligen (Verbands-)Gemeindeverwaltungen vorgelegt werden. Diese Neuregelung sieht die geänderte Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland-Pfalz vor.

Für Fragen wenden Sie sich gerne an die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim per eMail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de oder telefonisch an Frau Schank (06725-910 250).