Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Einreichungswege für Bauanträge in den kreisangehörigen Gemeinden. Grundsätzlich müssen Bauanträge dann bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden:
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Untere Bauaufsicht
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Ausnahmen betreffen Freistellungsverfahren gemäß § 67 der rheinland-pfälzischen Bauordnung (LBauO), die weiterhin bei den jeweiligen (Verbands-)Gemeindeverwaltungen vorgelegt werden. Diese Neuregelung sieht die geänderte Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland-Pfalz vor.
Für Fragen wenden Sie sich gerne an die Bauabteilung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim per eMail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de oder telefonisch an Frau Schank (06725-910 250).