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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 20/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Östliche Bahnhofstraße“ der Stadt Gau-Algesheim

hier: Änderung des Geltungsbereichs und Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB

Am 26.04.2023 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Östliche Bahnhofstraße“ gem. § 2 (1) BauGB gefasst. Dieser wurde am 11.05.2023 öffentlich bekannt gemacht.

Durch Anpassungen des städtebaulichen Konzepts änderte sich der Geltungsbereich und somit der Planentwurf. Am 24.04.2024 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Planung angenommen und die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen.

Der Bebauungsplan muss sich gem. § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Dieser stellt für den Geltungsbereich gemischte Bauflächen dar. Da nun durch die Aufstellung des Bebauungsplans ein Gebiet mit Wohnnutzung festgesetzt werden soll, ist der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB anzupassen.

Gemäß § 3 (1) BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung in der Zeit vom

21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024

in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim

– im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Darüber hinaus ist der Entwurf im Auslegungszeitraum auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter www.gau-algesheim.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ abrufbar. Die Auslegungsunterlagen werden ferner über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Der Geltungsbereich liegt am östlichen Siedlungsrand von Gau-Algesheim. Das Plangebiet wird nord-westlich durch eine überregionale Bahnlinie begrenzt. Es grenzt im Osten an landwirtschaftliche Flächen, im Süden und Westen an Mischbebauung und im Norden an Gewerbeflächen. Das Plangebiet wird über die Bahnhofstraße und die Ingelheimer Straße lokal erschlossen. Der geplante Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 234/18, 283/16 tlw.,223/2, 223/7, 223/8 und 223/5, aus Flur 31, sowie die Flurstücke 369, 96/1,100/3 102/1, 103, 104, 105, 106/2, 107, 108, 48/1 aus Flur 29. Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtswirkung.

Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Östliche Bahnhofstraße“, Stadt Gau-Algesheim, Gemarkung Gau-Algesheim (ohne Maßstab):

Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist schwarz umrandet.

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen steht die Bauleitplanung der Verbandsgemeinde unter 06725 / 910-144 (Nina Hofstetter) oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Stadt Land Plus GmbH) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Ortsgemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Dienststunden

Mo-Fr

08.30 - 12.00 Uhr

Mo-Di

14.00 - 15.30 Uhr

Do

14.00 - 18.00 Uhr

Gau-Algesheim, den 16.05.2024
gez. König
-Stadtbürgermeister-