Die Ortsgemeinde Appenheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und
§ 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Appenheim über die Erhebung von Friedhofs-gebühren vom 16.11.2022 wird wie folgt geändert:
III. Ausheben und Schließen der Gräber Nr. 1 bis 3 - wird wie folgt neu gefasst:
Für das Ausheben und Schließen der Gräber werden die der Ortsgemeinde Appenheim tatsächlich entstandenen Kosten berechnet (eine Kopie der Rechnung wird beigefügt).
Die aktuell gültigen Kosten können der Homepage der Verbandsgemeinde entnommen oder bei der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung abgefragt werden.
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Appenheim, den 12.05.2025
Dienstsiegel, — gez. Horst Krichten Ortsbürgermeister