hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB
Am 16.02.2022 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Westlich Appenheimer Straße“ gem. § 2 (1) BauGB gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Im genannten Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB verzichtet werden. Am 29.03.2023 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Planung angenommen und die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung in der Zeit vom
02.06.2023 bis einschließlich 05.07.2023
in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenso per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse möglich.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Zeit der Offenlage auch auf unserer Internetseite www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen einzusehen.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen steht die Bauleitplanung der Verbandsgemeinde unter 06725 / 910-134 (Andrea Fuchs), 06725 / 910-182 (Christine Prochnow) oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Der Geltungsbereich liegt im Süden von Gau-Algesheim westlich der Appenheimer Straße. Er grenzt im Westen an die Caprino-Veronese-Straße und im Süden an die Bebauung im Blätterweg an. Er schließt an den Geltungsbereich die rechtkräftigen Bebauungspläne „Blätterweg“ und „Appenheimer Straße/Layenmühle“ an. Der geplante Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 22/5 (teilweise), 22/7, 22/8, 22/9, 22/10, 22/11 aus Flur 11. Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtswirkung.
Dienststunden
| Mo-Fr | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mo-Di | 14.00 - 15.30 Uhr |
| Do | 14.00 - 18.00 Uhr |