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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Stadt Gau-Algesheim

Flächennutzungsplan der VG Gau-Algesheim

35. Teilfortschreibung „In der Eichenbach 2. Änderung“

hier: - Offenlage gem. § 3 (2) BauGB

Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Aufstellung der 35. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „In der Eichenbach 2. Änderung“ der Stadt Gau-Algesheim beschlossen. Gem. § 2 (1) BauGB wurde der Aufstellungsbeschluss am 04.07.2024 bekannt gemacht. In der Sitzung vom 03.04.2025 hat der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die Änderung des Geltungsbereichs sowie die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen

Die 35. Teilfortschreibung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren „In der Eichenbach 2. Änderung“ der Stadt Gau-Algesheim. Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Wohnbebauung auf der vormals als Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) ausgewiesenen Fläche im Südwesten des Bebauungsplangebietes. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Gemäß § 3 (2) BauGB ist der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen Begründung, des Umweltberichts, den umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist von

Freitag, 23.05.2025, bis einschließlich Donnerstag, 26.06.2025,

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die obenstehenden Skizzen zeigen den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Sie entfalten keine Rechtswirkung.

Die landesplanerische Stellungnahme wird parallel zur Auslegung eingeholt.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

Dienststunden

Mo-Fr

08.30 - 12.00 Uhr

Mo-Di

14.00 - 15.30 Uhr

Do

14.00 - 18.00 Uhr

Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-144 oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de empfohlen.

Stellungnahmen können während der o.a. Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):

(1) Umweltbericht (als Teil B der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2 a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten, erstellt durch BBP Stadtplanung Landschaftsplanung, Kaiserslautern, 2024.

Der[CRB1] Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

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(2) Aus[CRB2] der frühzeitigen Beteiligung liegen Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themenblöcken vor:

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Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben:

zu bereits angetroffenen archäologischen Funden sowie einer bereits durchgeführten geomagnetischen Voruntersuchung; zum Vorgehen bei Antreffen archäologischer Funde; zur Anzeigepflicht bevorstehender Erdarbeiten; zu dem auf Braunkohle verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksfeld "Ludwigsgrube"; zum Vorgehen bei Antreffen von Indizien für Bergbau

Zu den weiteren Schutzgütern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

(3) In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen mit um-weltbezogenen Informationen ein.

Gau-Algesheim, der 22.05.2025
gez. Neuhaus, Bürgermeister