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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „In der Eichenbach 2. Änderung“ der Stadt Gau-Algesheim

Bebauungsplan „In der Eichenbach 2. Änderung“ der Stadt Gau-Algesheim

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Geltungsbereich

Der Rat der Stadt Gau-Algesheim hat am 28.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Eichenbach 2. Änderung“ wird im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Am 29.05.2024 hat der Rat der Stadt Gau-Algesheim die Planung angenommen und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke in der Flur 2: 557, 559, 560 tlw., 561, 562.

Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wird zur Entwurfsfassung vorgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „In der Eichenbach 2. Änderung“ wird in der Zeit vom

Freitag, 14.06.2024 bis einschließlich Dienstag, 16.07.2024

öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter

06725-910-134 oder Bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.

Dienststunden

Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr

Do 14.00 - 18.00 Uhr

Gau-Algesheim, der 06.06.2024
gez. König
-Ortsbürgermeister-