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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 24/2025
Seite 3
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Müllsünder – Wenn Müll illegal entsorgt wird

Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt!

Wenn Müll an Orten in der Gemarkung, wie an Feldwegen, Böschungen oder im nächsten Bach, die nicht für die offizielle Abfallentsorgung vorgesehen sind, entsorgt bzw. abgelagert wird, ist dies eine illegale Müllentsorgung, die je nach Schwere der Tat eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat darstellen kann. Zur illegalen Abfallbeseitigung gehört auch das Verbrennen von Abfall oder das Ablagern von Altkleidern neben speziellen Abfallcontainern. Auch das Entsorgen von Hausrat, Altreifen, Bauschutt und selbst die weggeworfene Zigarettenkippe sind immer wieder Thema.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim weist deshalb darauf hin, zur Müllentsorgung die dafür vorgesehenen offiziellen Abfallentsorgungsstellen zu nutzen. Dies müsste auch in Ihrem Interesse sein, um unsere Umwelt zu schützen!

Wir danken für Ihr Verständnis!

Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim
Örtliche Ordnungsbehörde