Bebauungsplan „In der Eichenbach 3. Änderung“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB
Der Stadtrat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung vom 27.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Eichenbach 3. Änderung“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird als Vereinfachtes/Beschleunigtes Verfahren gem. §§ 13/13a BauGB durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst einen Teil des Flurstücks 559 in der Flur 2. Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein externes Planungsbüro beauftragt.