Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Schwabenheim
| Gewann | Nutzungsart | Fläche |
| Unter der Hochstaffel | Weinbau | 5.940 m² |
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb aller Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages und den marktüblichen Preisen interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt
bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.