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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 25/2025
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Schiedsperson gesucht

Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld und etwas Zeit: Dies sind die Voraussetzung, um das Amt einer Schiedsperson auszuüben. Derzeit sucht die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim für mindestens fünf Jahre eine neue Schiedsperson.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann im Allgemeinen von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt stehen und im Schiedsamts- bzw. Schiedsstellenbezirk wohnen.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschickt aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Die Schiedspersonen werden für Ihr Amt u.a. durch das Schiedsamtsseminar und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet.

Weitere Informationen zu den Aufgaben einer Schiedsperson erhalten Sie unter www.schiedsamt.de. Außerdem natürlich bei der Verbandgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim.

Telefonisch erreichen Sie uns unter 06725 910-129 oder per E-Mail an

info@vg-gau-algesheim.de.

Gau-Algesheim 11.06.2025
Benno Neuhaus, Bürgermeister