Am 11.04.2023 hat der Rat der Ortsgemeinde Appenheim den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Auf den Kellern II, 1. Änderung“ gem. § 2 (1) BauGB gefasst und im Amtsblatt 16/2023 bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt.
Der Ortsgemeinderat Appenheim hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 die Planannahme sowie die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Bebauungsplan mit Begründung in der Zeit vom
06.07.2023 bis einschließlich 06.08.2023
in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim - im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung - während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenso per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse möglich. Stellungnahmen werden gemäß DSVGO gespeichert und aufbewahrt.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Zeit der Offenlage auch auf unserer Internetseite www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen einzusehen.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen steht Christine Prochnow aus der Bauabteilung der Verbandsgemeinde unter 06725 / 910-182 oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
| Dienststunden: | |
| Mo-Fr | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mo-Di | 14.00 - 15.30 Uhr |
| Do | 14.00 - 18.00 Uhr |