hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB
Der Verbandsgemeinderat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung vom 05.06.2025 die Aufstellung der 40. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Umsiedlung Wertstoffhof - Bauhof“ in der Gemarkung Gau-Algesheim gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird als zweistufiges Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung der Teilfortschreibung wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich der Teilfortschreibung umfasst das Flurstück 1/4 aus Flur 22. Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff der Teilfortschreibung „Umsiedlung Wertstoffhof - Bauhof““. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung der Teilfortschreibung wird ein externes Planungsbüro beauftragt.