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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Rahmenvereinbarung Elektroinstallation Verbandsgemeinde Gau-Algesheim;

Los 1: Elektroinstallationsarbeiten

Los 2: Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

im Auftrag der VG Gau-Algesheim

Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1,

55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-608

Telefax: 06701/201-9608

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Stadt Gau-Algesheim, Ortsgmeinden Appenheim, Bubenheim, Engelstadt, Nieder-Hilbersheim, Ober-Hilbersheim, Ockenheim und Schwabenheim

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

5. Vergabeverfahren:

Vergabenummer:

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

2023-39-019

6. Elektronisches

Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

Kommunale Liegenschaften in der VG Gau-Algesheim gem. Verzeichnis

9. Art und Umfang der

Leistung:

Los 1:

Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten in kommunalen Liegenschaften auf Abruf

Los 2:

Prüfung von ca. 3.500 elektrischen Anlagen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und ca. 2.500 ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln pro Jahr

10. Aufteilung in Lose:

Ja

11. Ausführungsfristen:

Beginn: 01.08.2023

Ende: 31.12.2024

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich dieser Vertrag um jeweil1 Jahr, wenn nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 3,5 Jahre.

12. Mehrere

Hauptangebote:

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der

Vergabeunterlagen:

Kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr:

keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 20 abgegeben werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien:

Siehe Vergabeunterlagen.

18.1. Berücksichtigung

von

Ausbildungsbetrieben

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

18.2. Berücksichtigung

von

Unternehmen

mit Frauenfördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19. Anschrift für die

Abgabe der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

20. Angebotseröffnung:

20.07.2023, 11.00 Uhr

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Vergabestelle, Besprechungsraum 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

21. Geforderte

Sicherheiten:

Sicherheit für Mängelansprüche, sofern die Abrechnung des Einzelauftrags die Summe von 10.000 € einschl. MwSt. überschreitet

22. wesentliche

Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen:

Nach Einzelauftrag gemäß VOB/B

23. Nachweise zur

Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

24. Ablauf der Bindefrist:

08.09.2023

25. Nachprüfungsstelle

nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Kommunalaufsicht

Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim