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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 27/2023
Amtlicher Teil
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1. Änderung

der Satzung der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 27.06.2023

Der Gemeinderat Ober-Hilbersheim hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 aufgrund des § 34 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:

Artikel I

Die Satzung der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 10.06.2021 wird in „§ 6 Beitragsmaßstab“ wie folgt geändert:

§ 6 Abs. 1 S. 3 wird gestrichen.

Artikel II

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.

Ober-Hilbersheim, den 27.06.2023
Dienstsiegel, gez. Heiko Bieser, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Bestimmungen des §24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.