Der Gemeinderat Ober-Hilbersheim hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 aufgrund des § 34 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen:
Die Satzung der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau der Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 10.06.2021 wird in „§ 6 Beitragsmaßstab“ wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 1 S. 3 wird gestrichen.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft.
Hinweis:
Auf die Bestimmungen des §24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) wird besonders hingewiesen. Danach gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.