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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 27/2024
Amtlicher Teil
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Jahresabschluss 2022 der Ortsgemeinde Engelstadt

Aufgrund des § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Ortsgemeinderat Engelstadt in seiner Sitzung am 26. Februar 2024 den geprüften Jahresabschluss festgestellt und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung erteilt.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 46.195,12 € ab, der auf das Jahr 2023 vorgetragen wird.

Der Jahresabschluss 2022 mit Anhang, Rechenschaftsbericht und allen weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen liegt in der Zeit vom 05. Juli 2024 bis 15. Juli 2024 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 227, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Engelstadt, den 01.07.2024
gez. Ste fan Hubert, Ortsbürgermeister