Aufgrund des § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) hat der Ortsgemeinderat Bubenheim in seiner Sitzung am 13. Mai 2024 den geprüften Jahresabschluss festgestellt und dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese den Bürgermeister vertreten haben, die Entlastung erteilt. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 288.199,31 € ab, der auf das Jahr 2024 vorgetragen wird.
Der Jahresabschluss 2023 mit Anhang und Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom
05. Juli 2024 bis einschließlich 15. Juli 2024
während den allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung (montags und dienstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 227, zur Einsichtnahme öffentlich aus.