Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 die Aufstellung der 35. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „In der Eichenbach 2. Änderung“ im Bereich der Stadt Gau-Algesheim beschlossen. Gem. § 2 (1) BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht. Ebenfalls in der Sitzung vom 21.03.2024 hat der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB beschlossen
Die 35. Teilfortschreibung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für Wohnbebauung auf der vormals als Fläche für den Gemeinbedarf (Kindergarten) ausgewiesenen Fläche im Südwesten des Bebauungsplangebietes. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Verbandsgemeinde hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.
Gemäß § 3 (1) BauGB ist der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung einschließlich der zugehörigen Begründung, des Umweltberichts, sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung während der Veröffentlichungsfrist von
Freitag, 12.07.2024, bis einschließlich Dienstag, 13.08.2024,
im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegenden Skizzen zeigen den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans. Sie entfalten keine Rechtswirkung.
Die landesplanerische Stellungnahme wird parallel zur Auslegung eingeholt.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
| Dienststunden | |
| Mo - Fr | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mo - Di | 14.00 - 15.30 Uhr |
| Do | 14.00 - 18.00 Uhr |
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-134 oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de empfohlen.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.