hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB, Geltungsbereich
Der Bebauungsplan wurde 2019 im Verfahren gem. § 13 b BauGB aufgestellt, im Juli 2022 wurde der Satzungsbeschluss gefasst. Dieser wurde im beklagt, so dass der Bebauungsplan schwebend unwirksam bleibt.
Der Rat der Ortsgemeinde hat am 27.01.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Quartier Pfaffenhofen“ im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Diese Beschlüsse wurden am 13.02.2025 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung wurde vom 21.02. bis 25.03.2025 durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden in die Abwägung eingestellt. Der Ortsgemeinde hat die Abwägung am 30.06.2025 beschlossen, die Hinweise wurden berücksichtigt und in die Planung eingearbeitet. Für den Bebauungsplanentwurf hat der Ortsgemeinderat in vorgenannter Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke: 510, 514/1 tlw, 227/5 tlw in Flur 16.
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dieser wurde in der Vorentwurfsfassung ausgelegt und wurde für die Entwurfsfassung in die Begründung integriert.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind darüber hinaus verfügbar und werden ebenfalls ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB):
(1) Umweltbericht (als integrierter Bestandteil der Begründung) mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten (u.a. Bestand und Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter, Anderweitige Planungsmöglichkeiten, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung sowie zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen)
(2) Schalltechnische Untersuchung
(3) Artenschutzrechtliche Prüfung
(3) Geotechnischer Bericht (Tragfähigkeit, Belastung, Versickerungsfähigkeit des Baugrunds)
(4) Wasserwirtschaftlicher Fachbeitrag
(5) Umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 zu folgenden Themen: (seitens der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein):
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) wird Folgendes bekannt gemacht:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Quartier Pfaffenhofen“ wird in der Zeit vom
Freitag, 04.07.2025 bis einschließlich Mittwoch, 06.08.2025
öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen einschließlich der zugehörigen Begründung und weiterer Anlagen sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder Bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.
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