Bebauungsplan „Neuer Wohnmobilstellplatz“
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB
Der Ortsgemeinderat Schwabenheim hat in seiner Sitzung vom 11.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Neuer Wohnmobilstellplatz“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird als zweistufiges Regelverfahren durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst folgendes Flurstück:
Flur 19, Flurstück 59 teilweise.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein externes Planungsbüro beauftragt.