hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB
Der Ortsgemeinderat Ockenheim hat in seiner Sitzung vom 24.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Bahnhof“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um ein vorhabenbezogenes Verfahren. Die Wahl der Verfahrensart ist noch nicht erfolgt. Es wird zu Beginn des Verfahrens geprüft werden, ob ein zweistufiges Regelverfahren oder ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren durchgeführt wird. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst folgendes Flurstück:
Flur 3, Flurstück 612/3.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein externes Planungsbüro beauftragt.