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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 28/2023
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Verbot des Entfachens von Feuer in den öffentlichen Park- und Grünanlagen, Grillplätzen sowie im Außenbereich

Auf der Grundlage des § 9 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) in der Fassung vom 10. November 1993, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.09.2020 (GVBl. S. 516) wird verboten, in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf Grillplätzen und im Außenbereich Feuer zu entfachen. Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- und Kohlegrills. Ferner wird auf den genannten Flächen verboten, brennende Streichhölzer sowie brennende Tabakwaren wegzuwerfen.

Außerdem gilt:

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Das Grillen in ausgewiesenen Grillhütten der verbandsangehörigen Kommunen oder anderer Institutionen unter Vorkehrungen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (z.B. Bereitstellung von Feuerlöscher / Löschwasser) erlaubt.

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Das Grillen in Gärten oder auf landwirtschaftlichen Grundstücken im Außenbereich ist ausschließlich durch Benutzung eines Gasgrills und unter Vorkehrungen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen (z.B. Bereitstellung von Feuerlöscher / Löschwasser) erlaubt.

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Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht verschossen oder gezündet werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Entzünden und Betreiben von Grillfeuern auf privaten Eigentumsflächen im Innerortsbereich der Ortsgemeinden nicht verboten und von der Anordnung auch nicht erfasst ist. Es sind aber auch auf privaten Flächen geeignete Maßnahmen zu treffen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Verbandsgemeinde (http://www.vg-gau-algesheim.de) in Kraft und ist zeitlich befristet bis zum 31.08.2023. Zusätzlich erfolgt die öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 5 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde vom 14.06.2019, zuletzt geändert durch die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 01.06.2023 durch Aushang an der Bekanntmachungstafeln der Verbandsgemeinde und der ihr angeschlossenen Ortsgemeinden sowie der Stadt Gau-Algesheim.

Weitere Hinweise zu dieser Verfügung unter „Verbandsgemeinde Gau-Algesheim - Öffentliche Bekanntmachung“ in diesem Amtsblatt.

Ihr Ordnungsbehörde