Personalausweise, die in der Zeit vom 15.06.25 bis 20.06.2025 und Reisepässe, die in der Zeit vom 24.05.2025 bis 30.05.2025 beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, 55435 Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Information, während der Öffnungszeiten:
| Montag, Dienstag u. Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr |
| 13.30 - 15.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 12.30 Uhr |
| 13.30 - 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| und am 2. u. 4. Samstag jeden Monat | 09.30 - 12.00 Uhr |
abgeholt werden.
Ein evtl. noch in Ihrem Besitz befindliches gleichartiges Ausweispapier geben Sie bitte bei dieser Gelegenheit zurück. Dies gilt insbesondere für den von uns ausgestellten vorläufigen Ausweis oder Reisepass.
Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der Aushändigung zu entrichten.
Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aushändigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nachweisen können.