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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 28/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Abbildung 1: Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Steinbachmühle“

Bebauungsplan „Steinbachmühle“ der Ortsgemeinde Appenheim

hier: Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Rat der Ortsgemeinde Appenheim hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Steinbachmühle“ in der Fassung vom 28.05.2026 angenommen. Dieser wird nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Steinbachmühle“ besitzt eine Größe von 9.894 m² (0,99 ha) und liegt am östlichen Rand des Siedlungsgebietes der Gemeinde Appenheim. Die Gebäude innerhalb des Plangebietes werden zum Wohnen genutzt und sind im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim als Aussiedlerhof dargestellt. Das Plangebiet befindet sich in der Flur 5 der Gemarkung Appenheim (Mainz-Bingen) und umfasst die Flurstücke 65 (tlw.), 281 (tlw.), 320/2, 320/3 und 320/4.

Der Geltungsbereich ist auf dem beigefügten Lageplan dargestellt.

Ziele und Zwecke der Planung

Seit dem Jahr 2012 wurde die Liegenschaft „Steinbachmühle“ (ehemals „Eppardsmühle“) in der Gemeinde Appenheim von Seiten des Eigentümers aufwändig saniert und um verschiedene Nebenanlagen baulich erweitert. Bei dem nördlich im Plangebiet liegenden Wohngebäude handelt es sich um eine denkmalgeschützte Gesamtanlage, die sich aus einer steckhofartigen gestaffelten Anlage aus dem 17.-19. Jahrhundert mit einem Mühlengebäude aus dem 17. Jahrhundert sowie einem spätklassizistischen Wohnhaus zusammensetzt. Bei der ehemaligen „Eppardsmühle“ handelt es sich um eine der im Kern ältesten Mühlenanwesen des Welzbachtals.

Neben der Sanierung der denkmalgeschützten Gesamtanlage wurden mehrere Nebenanlagen sowie Anlagen zur Gartengestaltung errichtet. Hierzu gehören unter anderem ein Carport, ein Nebengebäude für den Traktor und weitere Maschinen und Werkzeuge, ein Gewächshaus, eine Sauna- und Whirlpoolanlage sowie ein terrassierter Freisitz im Gartenbereich des Grundstücks. Der Bau dieser Anlagen erfolgte ohne Genehmigung. Um nachträglich das Planungsrecht für die genannten Nebenanlagen sowie Anlagen zur Gartengestaltung zu schaffen, soll ein Bebauungsplan für die Liegenschaft „Steinbachmühle“ aufgestellt werden.

Da es sich bei dem Plangebiet um eine im Flächennutzungsplan ausgewiesene landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich handelt, ist für die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Teile des Plangebietes befinden sich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet.

Eine landesplanerische Stellungnahme ist nicht erforderlich.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im zweistufigen Regelverfahren. Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für das Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Verbandsgemeinderat hat gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird in der Zeit

vom 10.07.2026 bis einschließlich 11.08.2026

durchgeführt.

Für den Veröffentlichungszeitraum wird der Entwurf des Bebauungsplans „Steinbachmühle“ mit Begründung, Umweltbericht, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Wasserwirtschaftlichem Fachbeitrag, dem Inhalt dieser Bekanntmachung sowie dem Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan „Steinbachmühle“ aufgestellten örtlichen Bauvorschriften im Internet wie folgt veröffentlicht:

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Auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ - „Offenlegungen“: https://www.vg-gau-algesheim.de/vg_gau_algesheim/Aktuelles/Offenlegungen/

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Auf der Internetseite der Planergruppe ROB www.planergruppe-rob.de unter „Beteiligungsverfahren“ (http://www.planergruppe-rob.de/beteiligungsverfahren/)

Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim - im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung - während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

Dienststunden

Mo-Fr

08.30 - 12.00 Uhr

Mo-Di

14.00 - 15.30 Uhr

Do

14.00 - 18.00 Uhr

Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen wird eine vorherige Terminvereinbarung unter 06725-910-144 oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de empfohlen.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Bestandteil der Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellung-nahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar

Umweltbericht gemäß § 2 Absatz 4 BauGB mit Aussagen zu den folgenden Themen:

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Einleitung

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Inhalte und Ziele des Bebauungsplans (Planziel sowie Standort, Art und Umfang des Vorhabens; Beschreibung der Festsetzungen des Bebauungsplans; Bedarf an Grund und Boden)

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In Fachgesetzen und -plänen festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und ihre Berücksichtigung bei der Planaufstellung (Bauplanungsrecht; Naturschutzrecht; Bodenschutzgesetz; Übergeordnete Fachplanungen)

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Grünordnung (Erfordernisse und Maßnahmenempfehlungen; Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung)

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Umweltprüfung (Bestandsaufnahme der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands; Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen; Zusätzliche Angaben)

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Zusammenfassung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Aussagen zu den folgenden Themen:

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Rechtliche Rahmenbedingungen (Untersuchungsgegenstand; Verbotstatbestände und -regelungen)

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Beschreibung von Vorhaben und Plangebiet (Vorhaben, Schutzgebiete und -objekte; Vegetation und Biotopstruktur)

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Abschichtung

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Datengrundlage und Methodik

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Wirkungen des Vorhabens sowie Darlegung der Betroffenheit der Arten

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Maßnahmenübersicht

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Fazit

• Stellungnahme der EWR Netz GmbH, mit Aussagen zu den folgenden Themen:

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Ver- und Entsorgung (Hinweis zu im Plangebiet liegenden Leitungen und dem Umgang mit diesen)

• Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz mit Aussagen zu den folgenden Themen:

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Archäologie (Hinweis zur Fundstellenkartierung und zum Umgang mit möglichen archäologischen Funden)

• Stellungnahme der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit Aussagen zu den folgenden Themen:

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Wasserwirtschaft (Anmerkungen zum Überschwemmungsgebiet, Anmerkungen zur Niederschlagswasserentsorgung, Anmerkungen zum Gewässerschutzstreifen, Hinweis zum Schutz vor Außengebietswasser)

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Grünordnung (Kennzeichnung von Bäumen, Eingrünung des Plangebietes)

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Artenschutz (Anmerkungen zur Festsetzung von Nistkästen)

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Sonstiges (Größe des Allgemeinen Wohngebietes, Überprüfung der Grundflächenzahl, Anmerkungen zu Bestandsfotos)

• Stellungnahme des Landesamts für Geologie und Bergbau mit Aussagen zu den folgenden Themen:

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Bergbau (Hinweise zum Altbergbau)

• Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz mit Aussagen zu den folgenden Themen:

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Wasserwirtschaft (Hinweise zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet und Hochwasserschutz, Anmerkungen zum Grundwasserschutz sowie zur Trinkwasserversorgung, Anmerkungen zur Abwasserbeseitigung)

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Bodenschutz (Hinweis zu möglichen schädlichen Bodenveränderungen und Bodenbelastungen)

• Stellungnahme der Wasserversorgung Rheinland-Pfalz GmbH mit Aussagen zu den folgenden Themen:

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Ver- und Entsorgung (Hinweis zur Löschwasserversorgung)

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt.

Das mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragte Büro Planergruppe ROB GmbH, Am Kronberger Hang 3, 65824 Schwalbach am Taunus, erhält die Stellungnahmen nur anonymisiert, sofern die Kenntnis der Örtlichkeit (Straße, Hausnummer, Flur, Flurstücknummer) nicht zum Verständnis der Stellungnahme notwendig ist. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen betroffenen Personen folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, Tel. 06131/8920-0, Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de.

Appenheim, den 09.07.2026
gez. Krichten, Bürgermeister