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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeinde Gau-Algesheim

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle in der OG Engelstadt Straßen- und Tiefbauarbeiten

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen im Auftrag der VG Gau-Algesheim Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Telefon: 06701/201-129, Telefax: 06701/2019-129, E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Ortsgemeinde Engelstadt, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister S. Hubert

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer

5. Vergabeverfahren:

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Vergabenummer: 2025-33-026

6. Elektronisches Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

Bubenheimer Straße, 55270 Engelstadt

9. Art und Umfang der Leistung:

75 qm Betonsteinpflaster aufnehmen und entsorgen

55 cbm Erdaushub Straßen/Gehwegplanum BM-F0/Z-0

120 qm Grobplanum herstellen

65 to Frostschutzschicht 0/56 liefern

45 to Schottertragschicht 0/32 liefern

35 m Kasseler Sonderbordsteine 100 x 43,5 x 31 liefern und versetzen

1 Stk. Seiteneinlauf aus Gusseisen für Kasseler Sonderbordsteine

90 qm Brechsand/Splittgemisch liefern

25 qm Asphalttragschicht liefern und einbauen

25 qm Asphaltdeckschicht liefern und einbauen

10. Aufteilung in Lose: nein

11. Ausführungsfristen

Die Baumaßnahme ist schnellstmöglich zu beginnen und innerhalb von maximal 6 Wochen fertigzustellen.

Beginn: spätestens 12 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens;

Ende: innerhalb von max. 6 Wochen

12. Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13. Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der Vergabeunterlagen:

kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr: keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 22 eingereicht werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien: Preis

19. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

20. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d. mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

21. Anschrift für die Abgabe der Angebote:

elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

22. Angebotseröffnung:

04.08.2025, 11:20 Uhr VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen Besprechungsraum 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

23. Geforderte Sicherheiten:

für Mängelansprüche 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

24. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen:

gemäß VOB/B

25. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es 3 sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

26. Ablauf der Bindefrist: 03.09.2025

27. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kommunalaufsicht Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim am Rhein