Nach § 14 Abs.2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Hilbersheim für
Freitag, den 16.02.2024 um 19:00 Uhr
in das Feuerwehrgerätehaus Nieder-Hilbersheim, Gewerbestraße
ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wahl des Wehrführers / der Wehrführerin
3. Verschiedenes