Nach § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrleitung und stellvertretenden Wehrleitung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.
Wahlberechtigt sind alle Wehrführer der Feuerwehreinheiten der Verbandgemeindefeuerwehr. Wenn der Wehrführer nicht zur Wahlversammlung kommen kann, ist sein Stellvertreter wahlberechtigt. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl der Wehrleitung der Verbandsgemeindefeuerwehr Gau-Algesheim für
Mittwoch, den 21.02.2024 um 19:00 Uhr in den Ratssaal der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim
ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl des Wehrleiters / der Wehrleiterin |
| 3. | Wahl der Stellvertretungen |
| 4. | Verschiedenes |