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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 3/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Ortsgemeinde Engelstadt,

Flächennutzungsplan der VG Gau-Algesheim, 39. Teilfortschreibung „Adelpfad“

hier: - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB

Der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung am 01.10.2024 die Aufstellung der 39. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Adelpfad“ im Bereich der Ortsgemeinde Engelstadt beschlossen. Gem. § 2 (1) BauGB wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht. Ebenfalls in der Sitzung vom 01.10.2024 hat der Rat der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3 (1), 4 (1), 3 (2), 4 (2) BauGB beschlossen.

Die 39. Teilfortschreibung erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Planziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für die Umwandlung einer Straußwirtschaft in eine ganzjährig betriebene Gutsschänke im Bebauungsplangebietes. Der Geltungsbereich und die Lage des Plangebietes sind den nachstehenden Übersichtskarten zu entnehmen.

Beim der Teilfortschreibung und dem zugrunde liegenden Bebauungsplanverfahren handelt es sich um vorhabenbezogene Verfahren. Der private Auftraggeber hat ein Planungsbüro mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB beauftragt.

Inhaltliche Rückfragen können unter 06725-910-134 oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de gestellt werden, eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

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Gau-Algesheim, der 16.01.2025
gez. Neuhaus, Bürgermeister