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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 30/2022
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Quartier Pfaffenhofen“

Der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Quartier Pfaffenhofen“ gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung inkl. Anlagen artenschutzrechtlicher Beurteilung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 215 Abs. 3 BauGB und § 24 Abs. 3 GemO bekannt gemacht.

Auf die Vorschriften des § 44 BauGB (Fälligkeit und Erlöschen von Entschädigungsansprüchen) und § 215 BauGB (Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften) sowie § 24 Abs. 6 GemO wird besonders hingewiesen.

Der Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung inkl. Anlagen, die Gutachten und die genannten Vorschriften können während der Öffnungszeiten des Bauamtes in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 210, 55435 Gau-Algesheim, von jedermann eingesehen werden.

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Die Unterlagen sind auch auf unserer Internetseite www.vg-gau-algesheim.de/Bebauungsplaene einzusehen. Ferner werden sie über das zentrale Internetportals des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Quartier Pfaffenhofen“ mit einer Fläche von ca. 0,76 ha ist der Flur 16 in der Gemarkung Schwabenheim zugeordnet und umfasst die Flurstücke Nr. 510, 514/1 tlw. sowie 227/5 tlw. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch eine öffentliche Straße in Verlängerung der Mühlstraße und Stellplatzanlagen, im Osten durch ein Wohngebiet, im Süden durch die Kreisstraße 16 (Bubenheimer Straße) und im Westen durch Stellplätze und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Lage und Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich zudem aus nachfolgender Planskizze:

Die vorstehende Planskizze zeigt die Lage des Plangebiets und dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung. Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Öffnungszeiten

Montag-Freitag

08.00 - 12.00 Uhr

Montag + Dienstag

14.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag

14.00 - 18.00 Uhr

ausgefertigt:
gez. Heinrich, Ortsbürgermeister