Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:
Gemarkung Schwabenheim
Gewann
Am Schollbaum
Markbaumerhohl
Nutzungsart
Ackerland
Ackerland
Fläche
11.570 m²
11.550 m²
Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb aller Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages/ ortsüblichen Preisen interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden. Dies kann per E-mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.