In Gemeinden mit mehr als 10 ha Rebfläche ist ein Lagenausschuss zu bilden. Dieser berät die Gemeindeverwaltung bei der Durchführung der Aufgaben nach dem Landesgesetz über die Festsetzung von Lagen und Bereichen und über die Weinbergsrolle (Weinlagengesetz). Der Lagenausschuss besteht in der
Regel aus
| • | dem Bürgermeister oder einem von ihm Beauftragten als Vorsitzendem, |
| • | mindestens vier Winzern und einem Weinhändler, |
| • | je einem Angehörigen der in der Gemeinde tätigen Zusammenschlüsse oder deren Vereinigungen (§ 16 Abs. 6 des Weingesetzes vom 16. Juli 1969). |
Interessenten mit entsprechender fachlicher Eignung können sich bis 06. August 2026 unter kontakt@bubenheim.de formlos bewerben.