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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 31/2022
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bekanntmachung der Genehmigung gem. § 6 BauGB für die 27. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (umfassende Fortschreibung) im Bereich des Bebauungsplans „Hundertguldenmühle“ der Ortsgemeinde Appenheim

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hat gem. § 6 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), sowie als die nach § 1 der Zuständigkeitsverordnung zum Baugesetzbuch vom 21.12.2007 (GVBl. 2008 S. 22) zuständige Verwaltungsbehörde,

mit Schreiben vom 22.07.2022 die 27. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes (umfassende Fortschreibung) der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim in den Abgrenzungen des Feststellungsbeschlusses vom 02.06.2022 genehmigt.

Der Flächennutzungsplan wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird i.V.m. § 214 (Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen) hingewiesen.

Der Flächennutzungsplan, die Begründung, die zusammenfassende Erklärung gem. § 6 a Abs. 1 BauGB und die genannten Vorschriften können während der Öffnungszeiten von jedermann in der Verbandsgemeindeverwaltung

Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, Zimmer 210, eingesehen werden. Über die Inhalte wird Auskunft erteilt.

Gem. § 6 a Abs. 2 BauGB sind die Unterlagen ergänzend u.a. auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim online eingestellt.

Öffnungszeiten

Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Mo - Mi 14.00 - 15.30

Do 14.00 - 18.00 Uhr

Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

gez. Neuhaus, Bürgermeister