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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 31/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Bubenheimer Straße 2. Änderung“ der Ortsgemeinde Engelstadt

hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB, Geltungsbereich

Der Rat der Ortsgemeinde Engelstadt hat am 10.05.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bubenheimer Straße 2. Änderung“ im Vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB i.V.m. § 2 (4) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 07.07.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

Am 27.06.2022 hat der Rat der Ortsgemeinde Engelstadt die Planung angenommen und die Durchführung der Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Diese wurde am ortsüblich angekündigt und bekannt gemacht und vom 15.07.2022 bis einschl. 29.08.2022 durchgeführt. Die Durchführung war fehlerhaft. Der Ortsgemeinderat Engelstadt hat am 24.06.2024 die Durchführung einer Erneuten Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wir hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan umfasst folgende Flurstücke in der Flur 5 der Gemarkung Engelstadt: 254, 255/1, 255/2, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 267/2, 268/3, 269/1, 269/2, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276/1, 277, 278 tlw., 279/1, 279/2, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288, 289, 290/1, 290/2, 290/3, 291, 292, 293/1, 293/3, 293/4.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Entwurf des Bebauungsplans „Bubenheimer Straße 2. Änderung“ wird in der Zeit vom

Freitag, 09.08.2024 bis einschließlich Dienstag, 10.09.2024

erneut öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.

Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter

06725-910-134 oder Bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.

Dienststunden

Mo-Fr 08.00 - 12.00 Uhr

Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr

Do 14.00 - 18.00 Uhr

Gau-Algesheim, der 01.08.2024
gez. Hubert
-Ortsbürgermeister-