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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

1. Bauvorhaben:

Sanierung des oberen Teils der Rosenstraße in Schwabenheim

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

im Auftrag der VG Gau-Algesheim

Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1,

55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-608

Telefax: 06701/201-9608

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Bauherr:

Ortsgemeinde Schwabenheim, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Frank Heinrich, Mainzer Straße 1, 55270 Schwabenheim

4. Auskunft erteilt:

Vergabestelle gem. Ziffer 2

5. Vergabeverfahren:

Vergabenummer:

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

2023-38-025

6. Elektronisches

Vergabeverfahren:

Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de

7. Art des Auftrags:

Ausführung von Bauleistungen

8. Ort der Ausführung:

Oberer Teil der Rosenstraße in 55270 Schwabenheim

9. Art und Umfang der Leistung:

85 lfdm Bordsteinsanierung:

- 95 m² Pflaster

- 85 lfdm Rinnenplatten

- 80 lfdm Bordsteine

- 135 m² Biuminöse Decke aufbrechen

10. Aufteilung in Lose:

Nein

11. Ausführungsfristen:

Beginn: 01.10.2023

Ende: 31.11.2023

12. Mehrere

Hauptangebote:

Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.

13. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

14. Anforderung der

Vergabeunterlagen:

Kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

15. Schutzgebühr:

keine

16. Angebotsfrist:

Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 20 abgegeben werden.

17. Sprache:

Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.

18. Zuschlagskriterien:

Siehe Vergabeunterlagen.

18.1. Berücksichtigung

von

Ausbildungsbetrieben

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

18.2. Berücksichtigung

von Unternehmen

mit

Frauenfördermaßnahmen

Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19. Anschrift für die

Abgabe der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

20. Angebotseröffnung:

24.08.2023, 11.00 Uhr

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Vergabestelle, Besprechungsraum 1. OG

Elisabethenstraße 1,

55576 Sprendlingen

Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein.

21. Geforderte

Sicherheiten:

für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme)

22. wesentliche

Finanzierungs- und

Zahlungsbedingungen:

Gemäß VOB/B

23. Nachweise

zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

24. Ablauf der Bindefrist:

22.09.2023

25. Nachprüfungsstelle

nach § 21 VOB/A:

Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Kommunalaufsicht

Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim