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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 33/2024
Ortsgemeinden
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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Die Ortsgemeinde Bubenheim macht darauf aufmerksam, dass nach dem Landesstraßengesetz jeder Eigentümer oder Besitzer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, das durch eine öffentliche Straße erschlossen ist oder an sie angrenzt, verpflichtet ist, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragenden Pflanzenteile regelmäßig zurückzuschneiden. Soweit Äste und Zweige in die Fahrbahn hineinragen, ist dabei eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m einzuhalten. Über Geh- und Radwegen sind Büsche und Bäume bis zu einer lichten Höhe von 2,50 m auszuschneiden. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch Büsche und Bäume verdeckt werden.

Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen ist es verständlich, dass die Rückschnittmaßnahmen vielleicht nicht immer mit dem Pflanzenwuchs mithalten können. Dennoch appellieren wir an alle Grundstückseigentümer zeitnah die Büsche und Hecken zurückzuschneiden und insbesondere die Gehwege wieder nutzbar zu machen.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Ihre Ortsgemeinde Bubenheim