hier:
| - | Aufstellungsbeschluss und Verfahrenswahl gem. § 2 (1) BauGB |
| - | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB |
Der Rat der Ortsgemeinde Appenheim hat in seiner Sitzung am 11.04.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Auf den Kellern II, 1.Änderung“ gem. § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) einschließlich der Durchführung der weiteren Verfahrensschritte gem. §§ 3(2), 4(2) beschlossen und im Amtsblatt 16/2023 bekannt gemacht. Nach der Offenlage vom 06.07.2023 bis 06.08.2023 hat der Rat der Ortsgemeinde Appenheim in seiner Sitzung am 17.08.2023 die Änderung der Verfahrenswahl und die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im 2-stufigen Regelverfahren gem. § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird hiermit gem. § 2 (1) BauGB bekannt gemacht.
Ebenfalls am 17.08.2023 hat der Ortsgemeinderat Appenheim die Planannahme sowie die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte nach §§ 3(1), 4(1) und 3(2), 4(2) BauGB beschlossen.
Die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung des Bebauungsplans werden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3(1) BauGB in der Zeit vom 01.09.2023 bis einschließlich 02.10.2023 in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe einer Stellungnahme ist ebenso per E-Mail an unten genannte E-Mail-Adresse möglich. Stellungnahmen werden gemäß DSVGO gespeichert und aufbewahrt.
Die Auslegungsunterlagen sind während der Zeit der frühzeitigen Beteiligung auch auf unserer Internetseite www.vg-gau-algesheim.de/offenlegungen einzusehen.
Für inhaltliche Rückfragen zu den Planunterlagen steht Christine Prochnow aus der Bauabteilung der Verbandsgemeinde unter 06725 / 910-182 oder bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de zur Verfügung. Für persönliche Vorsprachen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Dienststunden
Mo-Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Mo-Di 14.00 - 15.30 Uhr
Do 14.00 - 18.00 Uhr