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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 36/2023
Sonstige Amtliche Mitteilungen
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Hundesteuer - Verstoß gegen die steuerliche Anmeldepflicht von Hunden

Leider werden immer wieder Hundehalter ermittelt, die ihre Hunde nicht zur Versteuerung angemeldet haben. Wir weisen darauf hin, dass derjenige, der einen Hund hält, diesen innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Hundehaltung beim Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim (Zimmer 4 und 5 –Telefon 06725-910127 und 901224) oder direkt beim Steueramt (Zimmer 225 – Telefon 06725-910104) anzumelden hat.

Anzumelden sind alle Hunde, die in einem Haushalt oder Betrieb aufgenommen wurden (auch der zweite Hund oder weitere Hunde). Bei der Anmeldung erhält der Hundebesitzer eine Hundesteuermarke, die am Halsband des Hundes zu befestigen ist.

Verstöße gegen die Anmeldepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können gemäß Hundesteuersatzung mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zu Ihrer Information:

Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Appenheim für den

ersten Hund = 48,00 Euro

zweiten Hund = 72,00 Euro

jeder weitere Hund = 78,00 Euro

Für Kampfhunde erhebt die Gemeinde Appenheim den 4-fachen Steuersatz!

Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Bubenheim für den

ersten Hund = 60,00 Euro

zweiten Hund = 96,00 Euro

jeder weitere Hund = 120,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Engelstadt für den

ersten Hund = 48,00 Euro

zweiten Hund = 72,00 Euro

jeder weitere Hund = 96,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt in der Stadt Gau-Algesheim für den

ersten Hund = 72,00 Euro

zweiten Hund = 108,00 Euro

jeder weitere Hund = 132,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Nieder-Hilbersheim für den

ersten Hund = 60,00 Euro

zweiten Hund = 66,00 Euro

jeder weitere Hund = 72,00 Euro

Für Kampfhunde erhebt die Gemeinde Nieder-Hilbersheim den 4-fachen Steuersatz!

Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Ober-Hilbersheim für den

ersten Hund = 60,00 Euro

zweiten Hund = 72,00 Euro

jeder weitere Hund = 84,00 Euro

Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Ockenheim für den

ersten Hund = 48,00 Euro

zweiten Hund = 60,00 Euro

jeder weitere Hund = 72,00 Euro

Für Kampfhunde erhebt die Gemeinde Ockenheim den 4-fachen Steuersatz!

Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Schwabenheim für den

ersten Hund = 48,00 Euro

zweiten Hund = 72,00 Euro

jeder weitere Hund = 84,00 Euro

Für Kampfhunde erhebt die Gemeinde Schwabenheim den 4-fachen Steuersatz!