Entsprechend des Beschlusses des Stadtrates Gau-Algesheim vom 18.12.2024 gilt nach den §§ 123 bis 135 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) eine städtische Grundstücksteilfläche (Parkfläche) im Bereich der Verkehrsanlage „Im Hasensprung“ (Grundstück Gemarkung Gau-Algesheim, Flur 26, Flurstück 782/1 teilweise, siehe Lageplan) als entwidmet und wird gemäß § 37 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) eingezogen.
Die Entwidmungsverfügung mit entsprechender Begründung des entwidmeten Bereichs kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim während der Sprechstunden (montags und dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim, Zimmer 209 eingesehen werden.
Diese Allgemeinverfügung gilt mit Ablauf des 19.09.2025 als bekannt gegeben.