hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB, Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung
Der Rat der Ortsgemeinde hat am 27.01.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kloster-garten“ im zweistufigen Regelverfahren nach § 2 (4) BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1), 4 (1) BauGB beschlossen. Beide Beschlüsse wurden am 13.02.2025 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung wurde vom 21.02.2025 bis einschließlich 08.04.2025 durchgeführt.
Aufgrund formaler Fehler der Auslegung hat der Rat der Ortsgemeinde Schwabenheim hat am 01.09.2025 die Durchführung der Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28.07.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 221) wird folgendes bekannt gemacht: Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Am Klostergarten“ wird vom
Freitag, 05.09.2025 bis einschließlich Dienstag, 07.10.2025
öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der zugehörigen Begründung und zugehöriger Gutachten ist im genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim unter dem unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „Offenlegungen“ einsehbar. Alle Planunterlagen können auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de abgerufen werden. Die beiliegende Skizze zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes (mit Stand des Aufstellungsbeschlusses). Sie entfaltet keine Rechtswirkung.
Als zusätzliches Informationsangebot werden die o. g. Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Gau-Algesheim, Hospitalstraße 22, 55435 Gau-Algesheim – im Bereich des Treppenhauses vor der Bauabteilung – während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und können eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen unterrichten und es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (via E-Mail an bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Mit der Erarbeitung des Bebauungsplans ist ein externes Planungsbüro beauftragt. Stellungnahmen werden anonymisiert weitergeleitet, es sei denn, die Anonymisierung der Angaben macht das Verständnis der Stellungnahme unmöglich. Die Vorgaben der DSGVO werden eingehalten.
Bei inhaltlichen Rückfragen zu den Planunterlagen ist eine vorherige Terminvereinbarung unter
06725-910-134 oder Bauleitplanung@vg-gau-algesheim.de vorzunehmen.
Dienststunden
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