Der Stadtrat Gau-Algesheim hat in seiner Sitzung vom 28.08.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Alter Einkaufsmarkt 1. Änderung“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 278/3, 279/3, 279/5 und 279/6 in der Flur 31.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Die Kosten des Bebauungsplans übernimmt der (private) Vorhabenträger.