hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB
Der Ortsgemeinderat Ober-Hilbersheim hat in seiner Sitzung vom 07.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Espringerpfad 1. Änderung“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 236/2, 237/2, 238/2 und 239/2 in der Flur 9.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein externes Planungsbüro beauftragt.