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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 36/2026
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches Bebauungsplan „Espringerpfad 1. Änderung“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB

hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2(1) BauGB

Der Ortsgemeinderat Ober-Hilbersheim hat in seiner Sitzung vom 07.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Espringerpfad 1. Änderung“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.

Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 236/2, 237/2, 238/2 und 239/2 in der Flur 9.

Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein externes Planungsbüro beauftragt.

Ober-Hilbersheim, 03.09.2026
Ortsbürgermeister Bieser