Der Ortsgemeinderat Nieder-Hilbersheim hat in seiner Sitzung vom 13.07.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hinter der Kirche 3. Änderung“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird hiermit gem. § 2(1) BauGB bekanntgemacht.
Der Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans umfasst das Flurstück 18/1 in Flur 3.
Die nachfolgende Skizze zeigt den Umgriff des Bebauungsplans. Sie dient der Übersicht und entfaltet keine Rechtskraft.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Die Kosten des Bebauungsplans übernimmt der (private) Vorhabenträger.