Personalausweise, die in der Zeit vom 31.07.2024 bis 21.08.2024 (Vor Abholung des Personalausweises muss unbedingt der PIN-Brief bei Ihnen eingegangen sein), und Reisepässe, die in der Zeit vom 15.06.2024 bis 01.07.2024beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim, Passamt, Hospitalstr. 22, 55435 Gau-Algesheim, im Erdgeschoss, direkt an der Information, während der Öffnungszeiten:
| Montag, Dienstag u. Mittwoch | 08.00 - 12.30 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr |
| Donnerstag | 08.00 - 12.30 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
| und am 2. u. 4. Samstag jeden Monat | 09.30 - 12.00 Uhr |
abgeholt werden.
Ein evtl. noch in Ihrem Besitz befindliches gleichartiges Ausweispapier geben Sie bitte bei dieser Gelegenheit zurück. Dies gilt insbesondere für den von uns ausgestellten vorläufigen Ausweis oder Reisepass.
Die bisher evtl. noch nicht gezahlte Verwaltungsgebühr ist bei der Aushändigung zu entrichten.
Bei persönlicher Verhinderung können Sie eine andere Person mit der Abholung beauftragen. Bitte beachten Sie, dass wir den Personalausweis bzw. Reisepass nur an Personen aushändigen die ihre Abholberechtigung durch eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht nachweisen können.
Die Aushändigung des neuen Personalausweises an Dritte ist nur mit der, bei der Beantragung, ausgehändigten Vollmacht möglich. Wie bitten um Beachtung!