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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 37/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches

Bebauungsplan „Schmittpforte 1. Änderung (Teilaufhebung)“ der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim

hier: Bekanntmachung über das Inkrafttreten gem. § 10 BauGB

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I S. 4189, wird Folgendes bekannt gemacht:

Der Rat der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Bebauungsplan „Schmittpforte 1. Änderung (Teilaufhebung)“ gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.