Die Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und § 5 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Die Anlage zur Satzung der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 10.11.2022 wird wie folgt geändert:
Nr. 1 - wird wie folgt neu gefasst:
Für das Ausheben und Schließen der Gräber werden die der Ortsgemeinde Ober-Hilbersheim tatsächlich entstandenen Kosten berechnet (eine Kopie der Rechnung wird beigefügt).
Die aktuell gültigen Preise können der Homepage der Verbandsgemeinde entnommen oder bei der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeindeverwaltung abgefragt werden.
Nr. 2 - wird wie folgt neu gefasst:
Für den Einsatz eines Gemeindearbeiters ist eine Gebühr von 50,00 Euro zu entrichten. Bei Beisetzungen an Samstagen wird ein Zuschlag von 50% und an Sonn- und Feiertagen ein Zuschlag von 65% berechnet.
Nr. 3 bis Nr. 5 - werden gestrichen
Artikel II
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.