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Amtsblatt der VG Gau-Algesheim
Ausgabe 38/2022
Amtlicher Teil
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Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich

Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der zurzeit gültigen Form, im Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt.

Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück bis spätestens 20.10.2022 ein schriftliches Gebot abzugeben.

Es handelt sich hierbei um folgende Flurstücke:

Gemarkung

Flur

Flurst. Nr.

Fläche m²

Werteinheiten

Nutzungsart

Lage

Mindestgebot

in €

Wolfsheim

13

32

1.237

1.102,19

WG, A

Zu Ostern

3.011,39

Wolfsheim

13

38

1.028

807,60

WG, HU

Am Kachelberg

2.283,16

Wolfsheim

13

40

411

276,34

WG, HU

Am Kachelberg

803,17

Wolfsheim

13

44

1.676

392,59

WG, HU

Am Kachelberg

1.657,72

Wolfsheim

13

50

1.073

251,59

WG, WGS,

HU

Am Kachelberg

1.064,31

Für die Landzuteilung gelten die vom (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an. Für die Gebote sind die bereitgestellten Bewerbungsvordrucke zu verwenden.

Eine Liste und eine Karte, in der die Massegrundstücke eingetragen sind, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen beim (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück vom 21.09. bis 20.10.2022, jeweils zwischen 09.00 Uhr und 15.00 Uhr, sowie bei Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Frank Friedbert Reichert, Hahnheimer Str. 11, 55578 Wolfsheim, nach vorheriger Terminabsprache, zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort ebenfalls angefordert werden.

Alle Unterlagen können auch im Internet unter www.dlr.rlp.deà Bodenordnungsverfahren (rechts oben) à 91901 Wolfsheim I à Angebotsformular herunter geladen werden herunter geladen werden.