Nach § 14 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 Gemeindeordnung (GemO) unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.
Wahlberechtigt sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Ober-Hilbersheim, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält; § 40 Abs. 3 und 4 GemO gilt entsprechend.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Ober-Hilbersheim für
Montag, den 27.10.2025 um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Ober-Hilbersheim, Hauptstraße 41, 55437 Ober-Hilbersheim
ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Wahl |
| 3. | Ehrung |
| 4. | Verschiedenes |