| 1. Bauvorhaben: | Einrichtungen zur temporären Sperrung des Marktplatzes Gau-Algesheim |
| • Los 1: Poller | |
| • Los 2: Beschilderung | |
| 2. Vergabestelle: | VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen im Auftrag der Stadt Gau-Algesheim, Vergabestelle, Zimmer-Nr. 120, 1. OG, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Telefon: 06701/201-608, Telefax: 06701/201-9608, E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de |
| 3. Bauherr: | Stadt Gau-Algesheim, vertreten durch Herrn Stadtbürgermeister Michael König, Rathaus Marktplatz 1, 55435 Gau-Algesheim |
| 4. Auskunft erteilt: | Vergabestelle gem. Ziffer 2 |
| 5. Vergabeverfahren: Vergabenummern: | Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A2022-34-076 |
| 6. Elektronisches Vergabeverfahren: | Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz, https://rlp.vergabekommunal.de |
| 7. Art des Auftrags: | Ausführung von Bauleistungen |
| 8. Ort der Ausführung: | Marktplatz, 55435 Gau-Algesheim |
| 9. Art und Umfang der Leistung: | 1. Los 1: Poller 6 Verkehrspoller automatisch 9 Verkehrspoller feststehend 3 Mediensäulen |
| 2. Los 2: Beschilderung 12 Wechselverkehrszeichen 12 Masten für Wechselverkehrszeichen 3 Rucksack-Prismen 2 Photovoltaikanlagen | |
| 10. Aufteilung in Lose: | nein |
| 11. Ausführungsfristen: | Beginn: 01.02.2023 Ende: 31.03.2023 |
| 12. Mehrere Hauptangebote: | Mehrere Hauptangebote sind zugelassen. |
| 13. Nebenangebote: | Nebenangebote sind zugelassen. |
| 14. Anforderung der Vergabeunterlagen: | Kostenlos auf der Vergabeplattform gem. Ziffer 6, eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht. |
| 15.Schutzgebühr: | keine |
| 16. Angebotsfrist: | Angebote können bis zur Eröffnung gem. Ziffer 20 abgegeben werden. |
| 17. Sprache: | Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. |
| 18. Zuschlagskriterien: | Siehe Vergabeunterlagen. |
| 18.1. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben | Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. |
| 18.2. Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen | Bei der Wertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten aufweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. |
| 19. Anschrift für die Abgabe der Angebote: | Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 6 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2 |
| 20. Angebotseröffnung: | 20.10.2022 11:00 Uhr VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen Vergabestelle, Besprechungsraum 1. OG Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen Bei der Eröffnung dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte anwesend sein. |
| 21. Geforderte Sicherheiten: | Sicherheit für Vertragserfüllung, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, 5 v. H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge), Sicherheit für Mängelansprüche 3 v. H. der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) |
| 22. wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: | Gemäß VOB/B |
| 23. Nachweise zur Eignung: | Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. |
| 24. Ablauf der Bindefrist: | 09.12.2022 |
| 25. Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: | Kreisverwaltung Mainz-BingenKommunalaufsicht Georg-Rückert-Str. 11, 55218 Ingelheim |